Betriebsstätten & Tochtergesellschaften
Die passende Unternehmenssteuerberatung für Ihren nachhaltigen Erfolg
DIE TOCHERGESELLSCHAFT
ist eine rechtlich, wirtschaftlich und organisatorisch selbstständige juristische Person,
die jedoch in einem bestimmten Abhängigkeitsverhältnis zur Muttergesellschaft (MG) steht. Sie verfügt über eine eigene
Rechtspersönlichkeit und wird grundsätzlich unabhängig von der Muttergesellschaft besteuert.
Die Gründung einer Tochtergesellschaft in der Schweiz kann attraktive rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen
bieten. Die optimale Strukturierung hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Sitzkanton, der
Beteiligungsstruktur, der konkreten Geschäftstätigkeit sowie den nationalen und internationalen Verflechtungen des
Konzerns.
BETRIEBSSTÄTTEN
sind eine zentrale steuerliche Herausforderung in der Schweiz und international
Der Begriff und die steuerliche Anerkennung einer Betriebsstätte sind sowohl auf interkantonaler als auch auf
internationaler Ebene von grosser Bedeutung. Die zunehmende Flexibilisierung der Arbeitswelt, grenzüberschreitende
Tätigkeiten und neue Geschäftsmodelle machen die Beurteilung von Betriebsstätten komplexer denn je.
Eine frühzeitige
Identifikation potenzieller Risiken und eine steuerkonforme Strukturierung der Geschäftstätigkeiten sind entscheidend,
um Steuerstreitigkeiten zu vermeiden, Doppelbesteuerungsrisiken zu reduzieren und eine sachgerechte Gewinnzuordnung
sicherzustellen.
Interkantonaler Begriff
In der Schweiz führt die Anerkennung einer Betriebsstätte in einem anderen Kanton zu einer neuen Aufteilung von Gewinn
und Kapital.
Internationaler Begriff
Im internationalen Bereich führt die Anerkennung einer Betriebsstätte zu einer sofortigen Neuklassifizierung des
Besteuerungsrechts. Gemäss dem OECD-Musterabkommen bleiben die Gewinne grundsätzlich im Wohnsitzstaat steuerpflichtig,
mit Ausnahme des Anteils, der der ausländischen Betriebsstätte zuzurechnen ist und den der Quellenstaat besteuern
kann.
Unternehmensbesteuerung